Kleiner Reiseknigge für Hundehalter

Verhaltensregeln für ungetrübte Urlaubsfreude

endlich Frühling, endlich Reisezeit! Damit Menschen Tier überall gern begrüßt werden, sollten Hundehalter ein paar Verhaltensregeln beherzigen.

Urlaub d.h.: kein Wecker, der uns aus dem Bett wirft, kein Chef, der uns vorschreibt, wenn wir Feierabend machen dürfen. Unbegrenzte Freiheit also? Nicht ganz: ein wenig Umsicht ist auch im Urlaub notwendig. Wenn Sie und Ihr Hund durch gutes Benehmen glänzen, wird man sie – und andere Hundehalter – auch in Zukunft mit offenen Armen empfangen.

Vier Räder und vier Pfoten:

Hundehalter fahren am liebsten mit dem eigenen Auto in den Urlaub. Ein ungesicherte Hund kann den Fahrer stören – und so auch andere Verkehrsteilnehmer gefährden. Wer erwischt wird, muss mit 35-75 € pro Bußgeld rechnen – und einem Punkt in Flensburg.

Denn: die Sicherung von Hunden ist nach § 22 und § 23 der Straßenverkehrsordnung Vorschrift, vor Reiseantritt sollte der Hund noch einmal ausgiebig Gassi gehen – so ist der während der Fahrt entspannt. Geben Sie unmittelbar vor der Abfahrt kein Futter mehr, um Abbrechen vorzubeugen. Während der Reise sollten Sie genügend Pausen einlegen, damit der Hund trinken und sich lösen kann. Wichtig: Lassen Sie ihn an warmen Tagen niemals allein im Auto und verlegen Sie die Fahrten auf die kühleren Morgen und Abendstunden.

Wer kein eigenes Auto hat, kann auch mit einem Mietwagen in den Urlaub fahren. Die meisten Anbieter erlauben die Mitnahme von Hunden ohne Zusatzkosten. Achten Sie jedoch auf Sauberkeit und entfernen Sie Hundehaare vor der Rückgabe des Fahrzeugs – sonst können Reinigungsgebühren anfallen.

Schiene und Straße:

bei Bahnfahrten ist besondere Rücksichtnahme angebracht. Achten Sie darauf, dass ihr Hund andere Fahrgäste nicht stört. Kleine Hunde sind in einer Box gut aufgehoben, größere nehmen auf dem Bodenplatz – am besten halb unter dem Sitz, so das sie den Durchgang nicht versperren.

Für Hunde, die nicht in einer Box transportiert werden, gilt bei der Deutschen Bahn kleinen Pflicht. Zusätzlich muss ein Maulkorb mitgeführt werden. Je nach Land und Bahnbetreiber können die Vorschriften variieren: in der Schweizer Bundesbahn gibt es keine Leinen – oder Maulkorb zwang. In der österreichischen dagegen schon.

Und wie sieht es mit den Bussen aus? In Fernbussen sind Hunde meist komplett verboten. Anders im Nahverkehr: in Bus und U-Bahn sind Vierbeiner in der Regel erlaubt. Die Bestimmungen zu Leinen Maulkorbpflicht sind je nach Bundesland und Verkehrsverbund jedoch unterschiedlich.

Eine weitere, in Städten beliebte Fortbewegungsmethode: das Taxi. Leidet der Fahrer nicht gerade unter einer Hundeallergie, können Sie Ihren Vierbeiner mitnehmen. Kündigen Sie ihn bei der Taxibestellung an, damit man ihn einen geeigneten Wagen schickt. Kleine Hunde können im Fußraum Reisen, größere im Laderaum. Achten Sie darauf dass ihr Tier das Taxi nicht verschmutzt – so sonst sie womöglich die Reinigung bezahlen.

Roadtrip mit Hund:

beim Urlaub die große Freiheit genießen möchte, mietet am besten ein Wohnmobil. Geben Sie bei der Anmietung an, dass sie mit tierischer Begleitung reisen. Auch hier gilt: der Hund muss während der Fahrt gesichert sein. Speziell für Hundehalter adaptierte Wohnmobile bieten, dafür praktische Lösungen. Das Hunde mit ansteckenden Krankheiten oder Parasiten nicht befördert werden dürfen, versteht sich von selbst. Vor Rückgabe muss das Wohnmobil gründlich gereinigt und von Hundehaaren befreit werden.

Stellplatz für und Camping Apps beraten, auf welchen Campingplätzen Hunde willkommen sind.

Reservieren Sie im Voraus – und bitten Sie um einen ruhigen Stellplatz mit Zugang zu Spaziermöglichkeiten. Auf den meisten Campingplätzen herrscht Leinenpflicht. Befestigen Sie Ihren Hund daher mit ein Brustgeschirr und einer langen Leine am Wohnmobil. Alternativ können Sie auch einen Welpenzaun ausstellen, damit ihr Hund auf ihrer Parzelle bleibt. Komplett unbeaufsichtigt lassen sollten Sie ihn trotzdem nicht: er könnte entwischen oder das Wohnmobil gegen vermeintliche Eindringlinge verteidigen.

Achtung, Kontrolle!

Halten Sie alle wichtigen Papiere stets in Reichweite. So sind sie auf eventuelle Kontrollen am Grenzübergang gut vorbereitet. Innerhalb der EU müssen Sie den EU Heimtierausweis mit Nachweis der gültigen Tollwutimpfung mit sich führen. Ihr Hund muss mit einem Mikrochip oder bei Hunden die vor dem 3.7.2011 geboren wurden mit einer Tätowierung gekennzeichnet sein. Unbedingt empfehlenswert ist die Registrierung Ihres Hundes bei Tasso.

Für Welpen und Junghunde sowie für kopierte Hunde gelten häufig Sonderregelungen. Bei der Botschaft des betreffenden Landes und bei Ihrem Tierarzt erhalten Sie Informationen zu den konkreten Einfuhrbestimmungen.

Es kann vorkommen, dass die Zollbeamten den Mikrochip des Hundes auslesen. Üben Sie diese Prozedur am besten schon zu Hause bei Ihrem Tierarzt, damit ihr Hund sich daran gewöhnt.

Als Urlauber müssen Sie sich vor Ort  geltenden Hundeverordnung halten. In Deutschland, Österreich und der Schweiz obliegen die Hundegesetze den Bundesländern, Kantonen und Gemeinden. Sie können daher innerhalb eines Landes variieren. Eine generelle Leinenpflicht gilt in Schweizer Wäldern. In Österreich müssen Leine und Maulkorb stets mitgeführt werden. Erfragen Sie die Vorschriften ihres Urlaubsortes vorab im Tourismusverband.

Fast wie zu Hause:

in einem Ferienhaus ist es fast wie zu Hause – aber eben nur fast. Klären Sie vorher, ob Hunde erlaubt sind und welche Regeln dabei gelten. So ist es oft untersagt, den Hund allein im Haus zu lassen. Davon abgesehen gibt es auch einige ungeschriebene Benimmregeln: im Ferienhaus in Sofa und Bett für den Vierbeiner tabu. Der Garten ist keine Buttergrube und Häufchen sind sehr verständlich zu entfernen. Auch wenn sie gar nicht vom Hund stammen, sondern vom heimischen Rotwild das auf dem Grundstück des dänischen Ferienhauses herumwechselt. Auch die nachfolgenden Mieter können oftmals Hundekot nicht vom Code des Rotwild unterscheiden und beschweren sich dann. Nasse Hunde können im Haus einem Bademantel tragen, bis sie getrocknet sind – so lässt sich der Hundegeruch reduzieren. Erkundigen Sie sich vorab welche Reinigungsequipment vorhanden sind. Im Zweifel sind saubere Decken, Feuchttücher, ein Handstaubsauger und eine Fusselbürste gute Reisebegleiter. Auch eine gebuchte Endreinigung ist kein Freifahrtschein für Tierhaarchaos.

Bitte nicht stören:

im Hotel wohnen sie und ihr Hund Tür an Tür mit anderen Gästen – und sollten entsprechend Rücksicht nehmen. Das beginnt schon vor der Anreise: erkundigen Sie sich, ob ihr Hund willkommen ist, in welchen Bereichen er sich aufhalten und ob er alleine auf dem Zimmer bleiben darf. Beim Einchecken lassen Sie Ihren Hund am besten bei ihrer Begleitperson vor dem Hotel. Bringen Sie Ihr Gepäck aus Zimmer und gehen Sie mit Ihrem Hund kurz Gassi. Danach können Sie ihn mit dem Zimmer bekannt machen. Außerhalb ihres Raumes sollten Sie Ihren Hund stets an der Leine führen. Viele Hotels erlauben keine Hunde im Frühstücksraum oder Restaurant. Darf der Hund nicht allein auf den Zimmer bleiben, müssen sie sich mit ihrer Begleitperson abwechseln – oder auswärts essen. Lassen Sie ein Hund auf dem Zim alleine, denken Sie an das Schild nicht stören – das Reinigungspersonal wird es Ihnen danken. Informieren Sie sich an der Rezeption über Spaziergänge in der Hotelnähe – und reinigen Sie die Pfoten nach jedem Ausflug gründlich, bevor sie ins Hotel zurückkehren.

À la carte:

viele Restaurants sind heute auf Hunde ausgerichtet – manche erlauben sie doch grundsätzlich nicht. Fragen Sie vorher nach – und reservieren Sie einen ruhigen Platz, an dem ihr Hund sich ausstrecken kann und nicht im Wege liegt. Achten Sie darauf, dass er nicht bettelt oder den Kollegen und dem Nachbartisch Wettrennen angestiftet. Füttern vom Tisch ist ein No GO, eine Decke, ein Wassernapf und eine Napfunterlage unter machen den Restaurantbesuch noch entspannter.

Nord – und Ostsee:

außerhalb der Saison – also von Oktober bis April – sind viele Strände an der Nord und Ostsee für Hunde frei zugänglich. In der Saison oben rund 100 ausgewiesene Hundestrände. Über die Bedingungen vor Ort gibt das jeweilige Touristenbüro Auskunft. Beachten Sie auch die Beschilderung in den Strandgebieten.

In den Bergen:

in den Bergen sollten Sie vor allem im Frühling und im Sommer auf wild – und ein Tiere achten. Fühlen sich Kühe bedroht, können sie angreifen. Treffen sie auf eine Herde, leinenzieren Hund an und weichen sie großräumig aus. Kommt eine Kuh schnaubend auf sie zu, drehten sie den geordneten Rückzug an, ohne den Tieren den Rücken zu zudrehen. Wird es brenzlig, lassen Sie die Leine fallen, damit ihr Hund flüchten kann.

Tier- und Vergnügungsparks:

informieren sich vor dem Besuch von wild – und Freizeitparks, welche Regeln für Hunde gelten. Nicht immer sind Hunde erlaubt, oft sind bestimmte Bereiche wie Freilauf – Gehege hundefreie Zonen. Wenn Sie nach hundefreundlichen Zoos suchen möchten, helfen Ihnen die Webseiten: www.zoo-infos.de und www.hundeerlaubt.de

wenn ein Missgeschick passiert:

überprüfen Sie vor der Reise, ob seine Hundehalterhaftpflichtversicherung abgeschlossen haben und ob Mietsachschäden abgedeckt sind. Notieren Sie Ihre Versicherungsnummer und die Schadenshotline. Auch bei ansonsten, vorbildlichen Verhalten kann ihr Hund einmal eine Blumenvase herunter wedeln. In diesem Fall sollten Sie den Schaden sofort melden.

Hundefutter geruchsdicht verstauen:

die meisten Hundehalter verreisen mit einem Vorrat an Hundefutter und Leckerchen. Wenn sie mit Bus oder Bahnreisen oder im Hotel übernachten, achten Sie bitte darauf, dass alle Hunde Futtermittel luftdicht verschlossen sind. So werden andere Gäste nicht durch den gewöhnungsbedürftigen Geruch belästigt.

Sechs tolle Ziele für Hundefreunde:

Hotel Bärenhof:www.baerenhof-althaus.de

Hotel Bergfrieden:www.dog.tirol

Gutshotel Feuerschwendt: www,gut-feuerschwendt.de

Hotel Riederhof: www.hotel-riederhof.de

Hotel Fliana: www.fliana.com

Landhotel Waldeck:www.haus-waldeck-koch.de